Anerkennung von Berufsqualifikationen
Die Ausübung einiger Berufe in den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistungen ist in Südtirol reglementiert. Die Berufsausübung bestimmter Tätigkeiten ist für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten ausschließlich aufgrund einer Anerkennung der jeweiligen Berufsqualifikation durch die Abteilung Wirtschaft möglich.
Die Anerkennung der Berufsqualifikation ist für folgende Sektoren erforderlich:
- KFZ
- Installation
- Nahrungsmittel
- Hygiene
- Körperpflege
- Kaminkehrer
- Detailhandel
- Handelsagenten und -vertreter.
Geprüft wird, ob der reglementierte Beruf, den Sie in Südtirol ausüben möchten, derselbe ist, für den Sie sich in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat vollständig qualifiziert haben und ob sich Ihre Ausbildung zeitlich und inhaltlich wesentlich von der in Südtirol geforderten Qualifikation unterscheidet, weiters ob die erforderliche Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.
Das gesamte Verfahren muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, an dem die vollständigen Unterlagen vorlegt werden. Die Entscheidung (Ablehnung des Antrags oder Forderung einer Ausgleichsmaßnahme) muss begründet werden und kann nach innerstaatlichem Recht angefochten werden.
Die Europäische Kommission hat spezifische Leitlinien zur Anerkennung von im Vereinigten Königreich erworbenen Berufsqualifikationen von EU-Bürgern ausgearbeitet, um einheitliche Kriterien für Anerkennungsverfahren nach dem Brexit zu schaffen. Dieser Leitfaden sowie die ebenfalls von der Kommission erstellten FAQ sind auf der Website des Dipartimento per le Politiche Europee veröffentlicht.
Gesetzgebung
Folgende gesetzliche Bestimmungen werden in Bezug auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistungen angewandt:
- EU Richtlinie Nr. 2005/36/EG
- Dekret des Landeshauptmannes vom 18. Juli 2007, Nr. 41 (Anerkennung Berufsqualifikationen - externer Link)
Unsere Dienste
Folgender Dienst steht für die Anerkennung der Berufsqualifikation zur Verfügung: