Beiträge an Verbände und Körperschaften

Das Land Südtirol vergibt an Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen Beiträge für Initiativen, um das allgemeine Wachstum und die Produktivität der lokalen Wirtschaft zu steigern.

Förderungen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4/1997, Art. 23-quater

  • Studien, Erhebungen, Analysen und Entwicklungsprojekte
  • Organisation von und Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Seminaren, Kursen und anderen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen
  • Organisation von und Teilnahme an Messen und Veranstaltungen: (nur innerhalb der Region Trentino-Südtirol)
  • Beratungen
  • Bildung von betrieblichen Kooperationen als Konsortium, Genossenschaft oder in anderer Rechtsform

und im Sinne des Landesgesetzes Nr. 79/1973:

  • Studien, Erhebungen, Analysen und Entwicklungsprojekte, einschließlich Marketinginitiativen und Imagekampagnen
  • Marketinginitiativen und Imagekampagnen für Produkte oder geografische Gebiete von entsprechendem Interesse
  • Initiativen zur Verbesserung der Technologien, Betriebsorganisation und Betriebsführung, zur Regelung der Betriebsnachfolge, zur Förderung der Ethik in der Wirtschaft, zur Qualitätssteigerung im Allgemeinen, zur Erhöhung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Organisation von Tagungen, Kongressen und anderen Informationsveranstaltungen
  • Berufswettbewerbe: Organisation und Teilnahme
  • Produktion von multimedialem Material zur Dokumentation und Bewerbung von Gewerben und Berufen
  • im Innovationsbereich, Networking für Start-up-Unternehmen und Teilnahme an Veranstaltungen