Pnrr: Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)

12.02.2024, 08:55

2,2 Milliarden Euro stehen vom Pnrr-Topf für die Investition in erneuerbare Energie bereit. Die Gelder sind für Stromerzeugungsanlagen in Energiegemeinschaften und Selbstverbrauchergruppen bestimmt.

Demnächst gibt es wieder eine Ausschreibung, im Zuge welcher insgesamt 2,2 Milliarden Euro aus dem Pnrr-Topf an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschüttet werden. Wer sich dafür interessiert, sollte sich jetzt schon darum kümmern, die Gemeinschaft zu gründen - nur bereits gegründete Gemeinschaften sind zugelassen. (Foto: Pixabay)
Demnächst gibt es wieder eine Ausschreibung, im Zuge welcher insgesamt 2,2 Milliarden Euro aus dem Pnrr-Topf an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausgeschüttet werden. Wer sich dafür interessiert, sollte sich jetzt schon darum kümmern, die Gemeinschaft zu gründen - nur bereits gegründete Gemeinschaften sind zugelassen. (Foto: Pixabay)

Der Nationale Wiederaufbau- und Resilienzplan (Pnrr) sieht Investitionen von 2,2 Milliarden Euro für die "Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und den Eigenverbrauch" im Rahmen der Mission 2 "Grüne Revolution und ökologische Wende" vor. Die Gelder sind für Stromerzeugungsanlagen im Rahmen von Energiegemeinschaften und Selbstverbrauchergruppen bestimmt, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

Die Maßnahme sieht zwei kumulierbare Modalitäten zur Förderung der Entwicklung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften EEG in Italien vor: Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie die Anerkennung eines vergünstigten Tarifs auf die aus erneuerbaren Quellen produzierte und geteilte Energie. Für den Zugang zum nicht rückzahlbaren Zuschuss müssen sich die beantragenden EEG in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern befinden, während der vergünstigte Tarif im gesamten Staatsgebiet beansprucht werden kann.

Starttermin für Einreichung steht kurz bevor

Die Anträge auf Gewährung der Hilfen können von den EEG, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gegründet sein müssen, ab Eröffnung des entsprechenden Online-Schalters eingereicht werden. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bis zur Erschöpfung der Mittel berücksichtigt. Der Starttermin für die Einreichung steht kurz bevor, muss jedoch erst noch festgelegt werden.  Die Frist für die Einreichung endet am 31. März 2025, sofern noch Mittel bereit stehen. 

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des GSE abrufbar. 

red/uli

Nachhaltigkeit